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Allgemeine Geschäftsbedingungen der New Mediacheck Deutschland GmbH für gewerblich handelnde Vertragspartner („AGB-B2B“)

1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der New Mediacheck Deutschland GmbH, Sambergerstr. 18, 85053 Ingolstadt, HRB 9229, Amtsgericht Ingolstadt (im Folgenden „Mediacheck“ oder „wir“ genannt) und gewerblich handelnden Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Sie“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-B2B“). Dabei gelten die in Ziffer 2. enthaltenen Regelungen, soweit Sie Wellnesspartner oder Marketingkunde (zusammengefasst als „Anbieter“) von uns sind bzw. werden, und die in Ziffer 3. enthaltenen Regelungen, soweit Sie WellCards von uns beziehen („Kunden“). Die in den Ziffern 1. und 4. enthaltenen Regelungen gelten für Anbieter und Kunden sowie alle anderen gewerblich handelnden Vertragspartner.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern gelten nur, wenn sich Mediacheck diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Diese AGB gelten sowohl für gratis als auch für entgeltlich zur Verfügung gestellte Services von Mediacheck. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit Ihnen, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

2 Regelungen für Anbieter

Diese Regelungen gelten ergänzend zum Hauptvertrag und/oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Anbieter, in denen die Einzelheiten der Zusammenarbeit geregelt sind.

2.1 Preise

Alle von Mediacheck angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aktuelle Mediacheck-Angebote und deren Inhalt können aus den aktuellen Preislisten entnommen werden.

2.2 Bezahlung

Die von Mediacheck gelegten Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die Rechnungslegung erfolgt für den im Hauptvertrag vereinbarten Leistungszeitraum im Voraus und wird auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelt.

2.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 9 % p.a. in Rechnung gestellt. Für den Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde, die der Mediacheck zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung behält sich Mediacheck das Recht vor, unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist, eine Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

2.4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Anbieter ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Anbieter nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

2.5 Verantwortlichkeit für Anbieterinhalte, Rechtseinräumung

Für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der vom Anbieter beigestellten Inhalte („Anbieterinhalte“) ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich, der insoweit in vollem Umfang haftet. Dies gilt insbesondere für das von den einzelnen Anbietern zur Verfügung gestellte Text- und Bildmaterial, Marken, Internet-Adressen/Links (wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, Urheber- und Verwertungsrechte sowie sonstige Rechte Dritter usw.).

Mit der Beistellung der Anbieterinhalte räumt der Anbieter Mediacheck das weltweite, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit befristete und inhaltlich auf die Vertragserfüllung beschränkte, nicht ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Anbieterinhalte vollen Umfangs für die Erfüllung der Vereinbarungen mit dem Anbieter zu nutzen. Das bedeutet insbesondere, dass Mediacheck das Recht erhält, die Anbieterinhalte (Software, Fotos, Graphiken, Texte, Designs usw.) selbst oder durch Dritte zu speichern und in sonstiger Weise zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und zu verbreiten. Zudem ist Mediacheck berechtigt, Anbieterinhalte zu bearbeiten, soweit dies aus technischen oder inhaltlich / optischen Gründen für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

Sollte Mediacheck von Dritten wegen der Anbieterinhalte gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so ist der Anbieter verpflichtet, Mediacheck insoweit von allen Forderungen freizuhalten.

2.6 Verantwortlichkeit für sonstige Inhalte

Für nicht vom Anbieter beigestellte Inhalte gilt Ziffer 4.2.

Mediacheck behält sich eine kursorische inhaltliche Überprüfung der am Portal zu findenden Bewertungen, Blogbeiträge etc. vor.

3 Regelungen für Kunden

Diese Regelungen gelten ergänzend zum Hauptvertrag und/oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Kunden, in denen die Einzelheiten des Erwerbs von WellCards geregelt sind. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten sie auch für die elektronische Variante der WellCard (so genannte „eGifts“ bzw. „print@home-Tickets“).

3.1 Verhältnis der Kunden zu den Wellnesspartnern

Kommt ein Vertrag zwischen Wellnesspartner (d.h. einem Wellnesshotel bzw. Thermenbetreiber, der die WellCard ganz oder teilweise als Zahlungsmittel akzeptiert) und Kunden zustande (sei es online, telefonisch oder auf eine andere Weise), entstehen sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Wellnesspartner.

Mediacheck tritt dem Kunden gegenüber nicht als Reisebüro, Reiseveranstalter oder Reisevermittler auf. Für Inhalt und Ausgestaltung der Angebote der Wellnesspartner wird keinerlei Haftung übernommen.

Entsprechendes gilt im Hinblick auf Anbieter, die Werbeflächen auf den Internetangeboten oder sonstigen Werbemitteln / -trägern von Mediacheck buchen, ohne Wellnesspartner zu sein.

Mediacheck ist insbesondere auch für die Preisangaben und sonstigen Informationen der Wellnesspartner und sonstigen Anbieter, die diese auf den Internetangeboten oder sonstigen Werbeträgern / -mitteln von Mediacheck einstellen, nicht verantwortlich.

3.2 Liefer- und Zahlungsbedingungen

3.2.1 Lieferbedingungen

Bestellungen und Lieferungen sind nur innerhalb Deutschlands möglich.

Die Lieferzeit für WellCards beträgt 2-5 Werktage, sofern im Rahmen des Vertragsschlusses oder in unserem Online-Shop durch Mediacheck keine abweichende Lieferzeit genannt wurde. Die Zustellung erfolgt mittels Einschreiben.

Die Versandkosten sind, wenn im Hauptvertrag nicht abweichend vereinbart, vom Kunden zu tragen.

3.2.2 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

3.3 Kein Weiterverkauf

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die WellCards entgeltlich weiter zu veräußern; dies gilt nicht für eine unentgeltliche Weitergabe.

3.4 Aufladung

Nach Gutschrift des Aufladebetrags auf dem Geschäftskonto von Mediacheck erfolgt die Aufbuchung des Guthabens auf die WellCard inklusive etwaigem Aufladebonus. Das Guthaben steht spätestens 24 Stunden nach Zahlungseingang zur Verfügung (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage).

3.5 Guthaben der WellCard

Bei der WellCard handelt es sich um eine Wertkarte. Der Gegenwert einer einzelnen WellCard entspricht zum Zeitpunkt des Kaufs dem aufgedruckten Euro-Betrag auf dem Blister bzw. der Thermenbox bzw. dem Kaufpreis im Fall der WellCard-variabel.

Daneben kann die WellCard auch als elektronische Variante („eGift“ bzw „print@home-Ticket“) mit variablem Aufladewert erworben werden. In diesem Fall ist ein Ausdruck des elektronisch übermittelten eGift bzw print@home-Ticket für die Einlösung mitzuführen; dieser Ausdruck ersetzt die Plastikkarte der WellCard.

Wird eine WellCard nach Erstbezug aufgeladen, entspricht der Kartenwert dem bereits / noch vorhandenen Kartenwert inkl. dem Aufladewert. Zudem wird der etwaige Aufladebonus gutgeschrieben.

Beispielrechnung mit unverbindlichem 10% Aufladebonus: Kartenwert vor Aufladung € 20,-- -> Aufladewert € 100,-- -> Kartenwert nach Aufladung: € 130,-- (=20 + 100 + 10 (10% von 100)) Das aktuelle Guthaben kann jederzeit unter www.wellcard.de abgefragt werden.

3.6 Einlösung der WellCard

Das Guthaben der WellCard kann ausschließlich bei den zum Zeitpunkt der Einlösung auf www.wellcard.de angeführten Wellnesspartnern und ausschließlich für die dort angegebenen Leistungen eingelöst werden. Eine Änderung der Wellnesspartner / Leistungen ist in angemessenem Umfang jederzeit möglich, und es gilt ausschließlich der aktuelle Stand an Wellnesspartnern / Leistungen. Dem Kunden wird empfohlen, sich stets über den aktuellen Stand der Wellnesspartner / Leistungen zu informieren.

Für das Vertragsverhältnis zwischen Wellnesspartner und Kunde gilt Ziffer 3.1.

3.7 Gültigkeit der WellCard

Jede WellCard ist 3 Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem die Karte versendet wurde. Bei „eGift“ bzw „print@home-Ticket“ tritt an die Stelle der Versendung die elektronische Übermittlung des Karten-Codes.

Bei Wiederaufladen der WellCard ist das Guthaben, um das die WellCard wieder aufgeladen wurde (einschließlich etwaigem Bonusguthaben auf den jeweiligen Aufladewert), 3 Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem das Guthaben auf die WellCard aufgeladen wurde.

Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums ist der Anspruch auf Einlösung des Guthabens der WellCard verjährt, d.h. es kann nicht mehr eingelöst werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenbetrages besteht nicht.

Nach Kauf / Aktivierung / Aufladung kann es bis zu 24 Stunden nach vollständigem Zahlungseingang bei Mediacheck dauern, bis das Kartenguthaben dem Karteninhaber zur Verfügung steht.

3.8 Verlust / Umtausch / Barablöse

Die WellCard ist von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Eingereichte WellCards werden nicht in bar ausgezahlt. Bei der Einlösung der WellCard ist eine Bargeldauszahlung auf Differenzbeträge nicht möglich.

Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung der WellCard kann kein Ersatz durch Mediacheck geleistet werden; entsprechendes gilt, wenn der Code der WellCard einem unbefugten Dritten bekannt wird. Dies gilt nicht, wenn Verlust, Diebstahl, Entwertung oder Bekanntwerden des Codes von Mediacheck zu vertreten ist.

3.9 Rechnungslegung

Eine Rechnung wird mit der Versendung der bestellten Gutscheine auf postalischem Wege dem Kunden übermittelt. Wir behalten es uns aber vor, Rechnungen jederzeit stattdessen elektronisch zu versenden.

4 Allgemeine Regelungen

4.1 Haftungsausschluss

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mediacheck oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

4.2 Urheber- und Verwertungsrechte

Mediacheck ist bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Grafiken und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, von Mediacheck selbst erstellte Objekte bleibt allein bei Mediacheck. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Mediacheck nicht gestattet.

Für Anbieterinhalte gilt Ziffer 2.5.

4.3 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird der Sitz der beklagten Partei vereinbart.

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